Institutionskennzeichen – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Institutionskennzeichen
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein IK als eindeutige Identifizierung verwendet. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträgerhaben zur Kennzeichnung der Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung über die Einführung, Vergabe und Verwendung von … suchen
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein IK als eindeutige Identifizierung verwendet. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträgerhaben zur Kennzeichnung der Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung über die Einführung, Vergabe und Verwendung von …
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